Kühlen und Gefrieren
Kühlen und Gefrieren

GarantiePlus Bedingungen

Die Liebherr-Hausgeräte Lienz GmbH (Liebherr) leistet dem Eigentümer eines Liebherr Kühl- und/oder Gefriergeräts (Gerät) für dieses, beginnend mit der Übergabe des Geräts an den Käufer, der das Gerät zum Zwecke der erstmaligen Inbetriebnahme gekauft hat, eine Garantie für die Dauer von 24 Monaten (Liebherr-Garantie). Mit dem Liebherr-GarantiePlus Zertifikat (Zertifikat) erwirbt der Eigentümer des Geräts eine Anschlussgarantie, nach der ihm Liebherr abhängig vom jeweils erworbenen Garantiemodell weitere 36 oder 96 Monate im Anschluss an die 24-monatige Garantie (Liebherr-GarantiePlus) entsprechend den folgenden Bedingungen leistet.

I. Dauer und Beginn der Liebherr-GarantiePlus

1. Die Liebherr-GarantiePlus wird für die auf der Vorderseite dieses Zertifikats bezeichnete Dauer (Garantiedauer) gewährt. 2. Die Garantiedauer beginnt direkt im Anschluss an die Liebherr-Garantie. 3. Durch eine Leistung aus der Liebherr-GarantiePlus wird die Garantiedauer weder erneuert noch verlängert.

II. Voraussetzungen der Liebherr-GarantiePlus

Liebherr leistet die Liebherr-GarantiePlus, wenn nachweislich folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Das Gerät wurde erstmalig von einem Verkäufer, der Unternehmer ist, in Österreich gekauft. 2. Das Gerät ist in Österreich aufgestellt. 3. Für das Gerät werden dem Liebherr-Kundendienstpersonal das Zertifikat und der Kaufbeleg vorgelegt. 4. Die Seriennummer des Geräts ist auf der Vorderseite des Zertifikats vermerkt. 5. Die Liebherr-GarantiePlus ist mit Ausnahme des in III 3. beschriebenen Falles nicht auf ein anderes Gerät übertragbar. 6. Das Zertifikat wurde innerhalb der 24-monatigen Liebherr-Garantie erworben.

III. Inhalt und Umfang der Liebherr-GarantiePlus

1. Während der Garantiedauer am Gerät auftretende Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungs- fehlern beruhen, wird der Liebherr-Kundendienst oder die autorisierte Liebherr-Kundendienststelle kostenlos beheben. Sofern es sich um einen Mangel an Teilen der Innenausstattung sowie Griffe und Abdeckblenden handelt, behält sich Liebherr vor, dem Eigentümer die entsprechenden Ersatzteile zur Selbstmontage kostenlos zuzusenden. 2. Die Liebherr-GarantiePlus umfasst keine über die Mängelbehebung hinausgehenden Ansprüche gegen Liebherr. Insbesondere für Folgeschäden übernimmt Liebherr keine Haftung.

IV. Ausschluss und Erlöschen der Liebherr-GarantiePlus

1. Ausgeschlossen von der Liebherr-GarantiePlus sind Fehler oder Mängel am Gerät, die zurückzuführen sind auf: a) Nichtbeachtung der Gebrauchs- und/oder Montageanleitung, fehlerhafte Aufstellung und/oder fehlerhafter Anschluss, bestimmungswidrige Nutzung, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung sowie Verschleiß. b) Äußere Einwirkungen, wie z. B. Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturereignisse. c) Reparaturen und Abänderungen, die nicht vom Liebherr-Kundendienst oder von einer autorisierten Liebherr- Kundendienststelle vorgenommen wurden. 2. Ausgeschlossen von der Liebherr-GarantiePlus sind des weiteren Mängel an Türdichtungen einschließlich damit fest verbundener Teile wie z. B. Deckel und Türen, soweit deren Mangelhaftigkeit auf einen Mangel an der Türdichtung zurückzuführen ist, sowie Leuchtmittel und alterungsbedingte optische Mängel. 3. Die Liebherr-GarantiePlus erlischt wenn, gleichgültig von wem, das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt, manipuliert oder unleserlich gemacht wurde oder wenn in das Gerät Teile fremder Herkunft eingebaut wurden.

V. Verjährung

Ansprüche aus der Liebherr-GarantiePlus wegen eines innerhalb der Garantiedauer geltend gemachten Mangels verjähren in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Entdeckung des Mangels.

Datenschutzerklärung

Die Liebherr-Hausgeräte Lienz GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich (i) zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des vorliegenden Liebherr GarantiePlus Vertrages sowie (ii) allfälliger Werbemaßnahmen vorbehaltlich einer diesbezüglichen Einwilligung durch die betroffene Person.