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Teilnahmebedingungen für die Liebherr Hochwasserhilfe 2024



1. Veranstalter und Abwickler der Liebherr Hochwasserhilfe 2024 (im Folgenden „Hochwasserhilfe“ genannt) ist die Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH,

Konrad-Zuse-Straße 4+6, 89081 Ulm/Deutschland (im Folgenden „Liebherr“ genannt).

Bei Fragen rund um die Hochwasserhilfe erreichen Sie erreichen Sie uns per E-Mail unter

2. Die Hochwasserhilfe gilt ausschließlich für Betroffene der aktuellen Hochwassergebiete in Deutschland. Liebherr unterstützt die Betroffenen beim Kauf eines neuen Kühl- und/oder Gefriergerätes mit einem Sondernachlass in Höhe von 10% auf den Verkaufspreis. Der Sondernachlass wird bei Vorlage des Kaufbeleges sowie einer offiziellen Hochwasser-Bescheinigung einer kommunalen Behörde oder Versicherung vergütet.

Geräte, die im Rahmen einer anderen Aktion erworben wurden und Austauschgeräte sind von der Teilnahme an der Hochwasserhilfe ausgeschlossen.

3. Die Hochwasserhilfe gilt für Käufe im Zeitraum 03.06.2024 bis 31.07.2024, wobei die Belege bis spätestens 31.08.2024 bei der Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH vorliegen müssen.

4. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und gewerbliche Endnutzer, die ein Liebherr-Gerät im angegebenen Zeitraum bei einem Händler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gekauft haben und sich bis 31.08.2024 gemäß Ziffer 5 registriert haben. Maßgeblich für den Nachweis des Kaufzeitpunktes ist das Rechnungsdatum des Kaufbelegs, oder das Bestelldatum auf der Bestellbestätigung bei Erwerb im Online-Handel. Nicht teilnahmeberechtigt sind Groß- und Einzelhändler, auch wenn Sie im Namen von Endkundengemeinschaften auftreten. Von der Teilnahme an der Hochwasserhilfe ausgeschlossen sind darüber hinaus Verkäufe über Online-Versteigerungen, Verkäufe von gebrauchten Geräten und Privatverkäufe.

5. Zur Teilnahme an der Hochwasserhilfe ist bis spätestens 31.08.2024 (im Folgenden „Registrierungsfrist“ genannt) eine Beantragung auf home.liebherr.com/hochwasserhilfe unter Angabe des Vor- und Nachnamens, ggf. der Firma, der Adresse, der E-Mail-Adresse, der Seriennummer des Neugräts, einer Kontoverbindung aus dem Euro-SEPA Raum, einer Kopie des Rechnungsbelegs, bei Käufen im Online-Handel der Bestellbestätigung, sowie einer offiziellen Hochwasserschadensbescheinigung einer kommunalen Behörde oder Versicherung erforderlich. Die Seriennummer eines Geräts können auf dem Verpackungsetikett wie auch auf dem Geräte-Typenschild eingesehen werden. Nach Ablauf der Registrierungsfrist ist eine Teilnahme an der Hochwasserhilfe nicht mehr möglich.

6. Teilnahmeberechtigte Personen, die ein Liebherr-Gerät innerhalb des angegebenen Zeitraums bei einem Händler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gekauft haben und sich gemäß Ziffer 5 registriert haben, erhalten innerhalb von 15 Tagen eine einmalige Rückzahlung in Höhe von 10% auf den Brutto-Verkaufspreis (im Folgenden „Sondernachlass“ genannt).

7. Wird der Kauf in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem Kauf endgültig rückabgewickelt, ist der Sondernachlass zurückzuzahlen. Die Rückzahlung hat an die Bankverbindung von Liebherr zu erfolgen.

8. Eine Kombination des im Rahmen der Hochwasserhilfe ausgezahlten Sondernachlasses, mit anderen Gutscheinen, Zuschüssen, Boni oder Rabattaktionen ist nicht möglich.

9. Liebherr behält sich das Recht vor, Belege im Original anzufordern und in diese Einsicht zu nehmen, alle Registrierungen auf die Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen hin zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Belege anzufordern.

10. Registriert ein Teilnehmer unvollständige Daten und/oder sendet unvollständige Belege, wird er per E-Mail darauf hingewiesen und hat die Möglichkeit, die fehlenden Belege nachzureichen.

11. Registriert ein Teilnehmer sich mit irreführenden, falschen oder betrügerischen Angaben, wird seine Registrierung nicht freigeschaltet. Wenn Teilnehmer gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben zu Ihrer Person machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen und/oder versuchen, an der Hochwasserhilfe öfter als nach diesen Teilnahmebedingungen erlaubt teilzunehmen, ist Liebherr berechtigt, die Teilnehmer von der Hochwasserhilfe auszuschließen. Liebherr wird den Teilnehmer per E-Mail darüber in Kenntnis setzen, dass seine Registrierung nicht weiterbearbeitet wird, beziehungsweise er von der Teilnahme an der Hochwasserhilfe ausgeschlossen wird. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes ist Liebherr- auch nachträglich - berechtigt, die Gewährung des Sondernachlasses zu verweigern oder bereits geleistete Auszahlungen zurück zu verlangen.

12. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Beantragung des Sondernachlasses mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

13. Wenn eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam wird, bleibt davon die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die sowohl rechtlich möglich ist und der unwirksam gewordenen inhaltlich am nächsten kommt. Für eventuelle Regelungslücken gilt das Gleiche.

14. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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