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10 Jahre Liebherr-Garantie Bedingungen

Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH, Konrad-Zuse-Straße 4, 89081 Ulm/Deutschland (Liebherr) leistet dem Eigentümer einer Freistehenden Kühl-Gefrierkombination der

Energieeffizienzklasse A oder einer Einbau Kühl-Gefrierkombination der Energieeffizienzklasse A oder B (zusammen: Geräte) eine freiwillige 10-jährige Liebherr-Garantie gemäß den

nachstehenden Bedingungen (Liebherr Garantie). Diese Liebherr-Garantie gilt zusätzlich zu den dem Käufer gegen den Verkäufer des Geräts bei Mängeln zustehenden gesetzlichen

Rechten (Mängelhaftung, Gewährleistung), welche der Käufer unentgeltlich in Anspruch nehmen kann, und schränkt diese nicht ein. Ebenso schränkt diese nicht sonstige Garantien von

Liebherr oder Dritten ein.


I. Geltungsbereich

Die Liebherr-Garantie gilt für in der Bundesrepublik Deutschland für den privaten Einsatz aufgestellte Aktionsgeräte, die innerhalb des Aktionszeitraumes vom 01.01.2024 bis zum

31.12.2024 erworben wurden.


II. Garantiegeber

Garantiegeber ist die Liebherr-Hausgeräte Vertriebs- und Service GmbH, Konrad Zuse-Straße 4, 89081 Ulm/Deutschland.


III. Dauer und Beginn der Liebherr-Garantie

1. Die Liebherr-Garantie wird für die Dauer von 10 Jahren (Garantiedauer) gewährt.

2. Die Garantiedauer beginnt mit der Übergabe des Geräts an den Käufer, der das Gerät zum Zwecke der erstmaligen Inbetriebnahme gekauft hat.

3. Durch eine Leistung aus der Liebherr-Garantie wird die Garantiedauer weder erneuert noch verlängert.


IV. Voraussetzungen der Liebherr-Garantie und Geltendmachung

Liebherr leistet die Liebherr-Garantie, wenn nachweislich folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

1. Das Gerät wurde erstmalig von Liebherr oder einem von Liebherr autorisierten Verkäufer, der Unternehmer ist, im Geltungsbereich der Liebherr-Garantie gekauft.

2. Das Gerät ist im Geltungsbereich der Liebherr-Garantie aufgestellt.

3. Das Gerät wurde über die Liebherr SmartDevice-App oder über die Registrierungswebsite unter home.liebherr.com binnen 12 Monaten nach dem Kauf (Ausschlussfrist)

registriert. Bei der Registrierung wird ein Garantiezertifikat erstellt.

4. Für das Gerät wird dem Liebherr-Kundendienstpersonal der Kaufbeleg des Gerätes und das Garantiezertifikat nach IV. 3. vorgelegt.

5. Die Liebherr-Garantie ist mit Ausnahme des in V 3. beschriebenen Falles nicht auf ein anderes Gerät übertragbar.


V. Inhalt und Umfang der Liebherr-Garantie

1. Während der Garantiedauer am Gerät auftretende Mängel, die nachweislich auf Material- oder Fertigungsfehlern beruhen, wird der Liebherr-Kundendienst oder eine autorisierte Liebherr-Kundendienststelle kostenlos beheben und die damit verbundenen Kosten, insbesondere Arbeitszeit und Anfahrtskosten sowie ggf. zusätzlich erforderliches Reparaturmaterial, tragen. Sofern es sich um einen Mangel an Teilen der Innenausstattung sowie Griffe und Abdeckblenden handelt, behält sich Liebherr vor, dem Eigentümer die entsprechenden Ersatzteile zur Selbstmontage kostenlos zuzusenden.

2. Die Liebherr-Garantie gewährt keine über diese Mängelbehebung hinausgehenden Ansprüche gegen Liebherr.

3. Ist die Reparatur unwirtschaftlich oder unmöglich, erhält der Eigentümer gegen Übergabe seines mangelhaften Geräts ein identisches oder vergleichbares Neugerät (Ersatzgerät). Wird das Gerät im Rahmen der Liebherr- Garantie durch Liebherr ersetzt, so wird die verbleibende Garantiedauer der Liebherr-Garantie auf das Ersatzgerät übertragen.


VI. Ausschluss und Erlöschen der Liebherr-Garantie

1. Ausgeschlossen von der Liebherr-Garantie sind Fehler oder Mängel am Gerät, die zurückzuführen sind auf:

a. Nichtbeachtung der Gebrauchs- und/oder Montageanleitung, fehlerhafte Aufstellung und/oder fehlerhafter Anschluss, bestimmungswidrige Nutzung, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung sowie Verschleiß.

b. Äußere Einwirkungen, wie z. B. Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch Witterungseinflüsse oder sonstige Naturereignisse.

c. Reparaturen und Abänderungen, die nicht vom Liebherr-Kundendienst oder von einer autorisierten Liebherr- Kundendienststelle vorgenommen wurden.

2. Ausgeschlossen von der Liebherr-Garantie sind des weiteren Mängel an Türdichtungen einschließlich damit fest verbundener Teile wie z. B. Deckel und Türen, soweit deren

Mangelhaftigkeit auf einen Mangel an der Türdichtung zurückzuführen ist, sowie Leuchtmittel und alterungsbedingte optische Mängel.

3. Die Liebherr-Garantie erlischt, wenn, gleichgültig von wem, das Typenschild bzw. die Gerätenummer entfernt, manipuliert oder unleserlich gemacht wurde oder wenn in das

Gerät Teile fremder Herkunft, insbesondere Ersatzteile, die nicht von Liebherr stammen oder nicht für den Einsatz im oder am Gerät geeignet sind, eingebaut oder angebracht wurden.


VII. Verjährung

Ansprüche aus der Liebherr-Garantie wegen eines innerhalb der Garantiedauer geltend gemachten Mangels verjähren in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Entdeckung des

Mangels.


VIII. Kontaktdetails im Garantiefall

Im Garantiefall wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an


LIEBHERR-HAUSGERÄTE VERTRIEBS- UND SERVICE GMBH

Konrad-Zuse-Straße 4+6 D-89081 Ulm

DEUTSCHLAND

Tel.: +49 731 17588690

Fax: +49 7352 928-4080

E-Mail: [email protected]

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