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Umwelt


Generelles Ziel ist die Umweltauswirkungen unserer Produkte und Standorte soweit wie möglich zu reduzieren. Unser Selbstverständnis im Umweltmanagement bringt unsere Unternehmenspolitik zum Ausdruck. Im Rahmen dessen beginnt die ökologische Verantwortung für uns bereits bei der Konzeption unserer Geräteserien. So setzen wir hochwertige Komponenten für eine lange und sichere Funktion und beste Energieeffizienz in den Geräten ein. Auch die Fertigungsprozesse sind auf die effiziente Nutzung von Ressourcen ausgerichtet. Zur Umsetzung unserer Unternehmenspolitik und der konstanten Verbesserung unserer Umweltleistung sind nahezu alle Gesellschaften nach der internationalen Umweltmanagementnorm ISO 14001 zertifiziert.

Biozide

Informationen zur Biozidprodukte-Verordnung.

Zur Biozidprodukte-Verordnung

Entsorgung

Hinweise zur Entsorgung verschiedener Materialien.

Zur Entsorgung

REACH

Information gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.

Zur Reach Verordnung

Zertifikate

Zertifizierte Managementsysteme an unseren Fertigungtsstandorten.

Zu den Zertifikaten
bild des Gebaede der Liebherr Hausgeraete GmbH

Unternehmenspolitik der Liebherr-Hausgeräte GmbH

Als weltweit aktives Familienunternehmen tragen wir gegenüber der Gesellschaft, der Umwelt, den Kunden, den Mitarbeitern und den Lieferanten eine große Verantwortung. Wir sind davon überzeugt, dass wir nur langfristig erfolgreich sein können, wenn wir dies in unserem Handeln stets berücksichtigen und einen bestmöglichen Einklang von Ökonomie, Ökologie und gesellschaftlichen Anforderungen erreichen.
Diese Politik konkretisiert die Grundwerte der Firmengruppe Liebherr und führt aus, was die Liebherr-Hausgeräte GmbH unter Qualität, Nachhaltigkeit und Verantwortung versteht. Sie gilt uneingeschränkt für alle Produktionsstandorte.

Biozidrichtlinie

Die Biozid-Produkte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 regelt die Verwendung sowie das Inverkehrbringen von Biozidprodukten und behandelten Waren. „Biozidprodukte“ und „behandelte Waren“ werden dabei wie folgt unterschieden.

Biozidprodukte enthalten mindestens einen bioziden Wirkstoff und sind dazu bestimmt, Schadorganismen wie Bakterien oder Pilze zu zerstören. Die Verordnung regelt, welche Produkte für bestimmte Anwendungen zugelassen sind. Produkte, die nicht zugelassen sind, dürfen nicht verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Es sei denn es wird eine Zulassung beantragt und genehmigt. Ein Beispiel für ein Biozidprodukt ist eine Holzschutzlasur.

Behandelte Waren sind Gemische oder Erzeugnisse, die mit Biozidprodukten behandelt wurden oder denen Biozidprodukte absichtlich zugesetzt wurden, mit dem Ziel die Waren selbst zu schützen und zu konservieren. Sie dürfen in der EU nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit in der EU zugelassenen Biozidprodukten behandelt wurden. Ein Beispiel für eine „behandelte Ware“ ist ein mit Holzschutzlasur gestrichenes Zaunfeld.

Sie unterliegen der Kennzeichnungspflicht, wenn

  • ein Hinweis auf die durch die biozide Behandlung resultierende Produkteigenschaft erfolgt und/oder
  • die Genehmigung des bioziden Wirkstoffs dies ausdrücklich fordert.

Die Liebherr-Hausgeräte GmbH muss derzeit keine Mitteilung zu verwendeten Bioziden machen.

entsorgung

Richtige Entsorgung von alten Elektrogeräten

Da Elektrogeräte auch nach dem Gebrauch noch wertvolle Materialien und Stoffe enthalten, ist die richtige Entsorgung sehr wichtig. Denn diese Stoffe können zurückgewonnen und somit für die Herstellung neuer Elektrogeräte wiederverwendet werden. Deswegen sowie um eventuelle Beeinträchtigungen der Umwelt durch eine unsachgemäße Entsorgung zu verhindern, müssen ausgediente Geräte nach den örtlich geltenden Vorschriften und Gesetzen entsorgt werden. Dadurch trägt der Besitzer des Gerätes zum Schutz der Umwelt und speziell zur Ressourcenschonung bei.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne verweist darauf, dass das Gerät nicht über die Rest- beziehungsweise Hausmülltonne entsorgt werden darf. Es ist somit je nach örtlicher Regelung zu entsorgen.

    

Kostenlose Angebote für die richtige Entsorgung:

Kommune

Bei Recycling- und Wertstoffhöfen können Altgeräte kostenfrei abgegeben werden. Auch werden in manchen Kommunen alte Elektrogeräte direkt zuhause abgeholt. Nähere Informationen zu den lokalen Regelungen werden von den Gemeinden vor Ort bereitgestellt.

Handel

Der stationäre und der Onlinehandel haben ebenfalls die Pflicht Altgeräte zurückzunehmen.

Der stationäre Handel ist gesetzlich verpflichtet gleichartige Altgeräte kostenlos zurückzunehmen, wenn zeitgleich ein neues Gerät erworben wird und die Ladenfläche größer als 400m² ist (sogenannte 1:1 Rücknahme).

Ab 01.07.2022 sind Lebensmittelläden ebenfalls rücknahmepflichtig, wenn sie eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m² haben sowie mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten. Dies gilt in beiden Fällen auch für Lieferungen nach Hause.

Der stationäre Handel muss bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen, ohne dass dies an einen Neukauf geknüpft werden darf (0:1-Rücknahme).

Online-/Versandhandel

Die Pflicht zur 1:1-Rücknahme von gleichartigen Haushaltsgroßgeräten inkl. Kühl- und Gefriergeräten und zur 0:1-Rücknahme von Kleingeräten (keine äußere Abmessung größer > 25 cm) haben auch die Online-Händler: Rückgabemöglichkeiten müssen in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstehen.

Für die Rückgabe von Kleingeräten im Sinne des Elektrogesetzes nutzen Sie bitte den folgenden Link: Rückgabe Elektrokleingeräte

Die Rücknahme von Kühl- und Gefriergeräten erfolgt im Rahmen des Online-Handels nur in Kombination mit dem Kauf eines neuen Geräts. Wenn Sie diese Dienstleistung nutzen wollen, kreuzen Sie bitte während des Bestellprozesses "Entsorgung des Altgeräts" unter den optionalen Serviceleistungen an. Dabei werden Ihnen nur die Transportkosten berechnet. Die Entsorgungskosten werden durch Liebherr getragen. Bitte beachten Sie, dass die Entsorgung eines Altgeräts bereits beim Kauf angezeigt werden muss.

Weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Elektroaltgeräten bietet die bundesweite Informationskampagne der stiftung ear und der Hausgerätehersteller unterstützt vom Umweltbundesamt: „Drop it like E-Schrott“. Ebenfalls steht dort eine Verbraucherhotline für offene Fragen zur Verfügung.

Nach der sachgemäßen Rückgabe durch die Verbraucher stehen wir als Hersteller in der Pflicht: Wir sorgen durch entsprechende Verträge dafür, dass die Geräte umweltgerecht recycelt und eventuelle Reststoffe ordnungsgemäß beseitigt werden. Dabei werden sowohl gesetzliche Vorgaben als auch normative Vorgaben eingehalten. Durch regelmäßige Auditierungen der Recyclinganlagen wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert. Bei Verstößen werden diverse Sanktionen ergriffen, die bis zu einem Anlieferstopp reichen. Wir als Hersteller sind bemüht unsere Verantwortung für die Umwelt zu 100 Prozent wahrzunehmen – über den gesamten Lebenszyklus unserer Geräte hinweg.

Die Mindesterfassungsquote für haushaltsübliche Elektroaltgeräte beträgt für Deutschland (und jedes andere EU-Land) ab dem 01.01.2019 65%.

(berechnet aus dem Gesamtgewicht der in jedem Kalenderjahr erfassten Altgeräte und dem Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei vorherigen Kalenderjahren in Verkehr gebracht wurden).

Für Kühl- und Gefriergeräte ist eine Verwertungsquote von 85% zu erreichen. Der Anteil der „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ und des „Recyclings“ muss dabei mindestens 80% betragen.

Gleiches gilt auch für die von Liebherr vertriebenen Kleingeräte und kleinen ITK-Geräten. Der Anteil der Verwertung muss bei diesen mindestens 75% betragen, wobei der Anteil der „Vorbereitung zur Wiederverwendung“ und des „Recyclings“ mindestens 55% betragen muss.

Aktuelle Informationen zum Erreichen dieser Quoten finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Information zu den Sammel- und Recyclingquoten

Was ist bei Geräten mit Batterien zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass in einigen Geräten Batterien eingesetzt werden. Ihr Beitrag zum Umweltschutz: Der Gesetzgeber hat aus Umweltschutzgründen den Endnutzer dazu verpflichtet, diese Batterien vor der Entsorgung der Altgeräte zu entnehmen. Die Batterien sind getrennt vom Altgerät zu entsorgen. Dazu können Sie die Batterien kostenlos im Handel sowie bei den Recycling- und Wertstoffhöfen zurückgegeben.

Lithiumbatterien

Sollten Lithiumbatterien verwendet werden, befindet sich am Gerät ein entsprechender Hinweis (siehe Symbol). Bitte denken Sie daran, bei der Entsorgung von Lithiumbatterien die Pole mit Klebeband abzukleben.

Weitere Informationen zur richtigen Batterieentsorgung finden Sie hier: Umweltbundesamt.

Lampen

Lichtquellen, bei denen vorgesehen ist, dass sie vom Endnutzer gewechselt werden können, sind vor der Entsorgung des Elektrogeräts zu entfernen und getrennt über den Recycling- oder Wertstoffhof zu entsorgen. Hinweise ob derartige Lampen in den Geräten enthalten sind und wie diese ausgebaut werden können, enthält die jeweilige Bedienungsanleitung.

    

Datenschutz

Bitte beachten Sie, dass Sie als Endverbraucher für das unwiderrufliche Löschen eventuell gespeicherter, personenbezogener Daten auf Ihren Altgeräten selbst verantwortlich sind.

Nach der sachgemäßen Rückgabe durch die Verbraucher stehen wir als Hersteller in der Pflicht: Wir sorgen durch entsprechende Verträge dafür, dass die Geräte umweltgerecht recycelt und eventuelle Reststoffe ordnungsgemäß beseitigt werden. Dabei werden sowohl gesetzliche Vorgaben als auch normative Vorgaben eingehalten. Durch regelmäßige Auditierungen der Recyclinganlagen wird die Einhaltung dieser Vorgaben kontrolliert. Bei Verstößen werden diverse Sanktionen ergriffen, die bis zu einem Anlieferstopp reichen. Wir als Hersteller sind bemüht unsere Verantwortung für die Umwelt zu 100 Prozent wahrzunehmen – über den gesamten Lebenszyklus unserer Geräte hinweg.

Information gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh)

Der Artikel schreibt vor, dass jeder Lieferant eines Erzeugnisses seinen Abnehmer informieren muss, wenn in dem von ihm gelieferten Erzeugnis ein sogenannter „besonders besorgniserregender Stoff“ in Konzentrationen von mehr als 0,1 Massenprozent enthalten ist. Diese im Englischen als „substances of very high concern“ bezeichneten Stoffe werden auch als „SVHC“ abgekürzt. Die „SVHC“ werden in der sogenannten „Kandidatenliste“ veröffentlicht, die zweimal jährlich aktualisiert wird und jederzeit abrufbar ist unter: Kandidatenliste

Mit unserer Online-Suche wollen wir Sie so einfach wie möglich über eventuell in Ihrem Gerät oder Ihrem Ersatzteil enthaltene SVHC informieren. Über diese Stoffe müssen wir Sie informieren, ihre Verwendung ist nicht verboten!
Bitte bedenken Sie, dass die europäische Chemikalienbehörde die Liste der meldepflichtigen SVHC alle 6 Monaten erweitert, d.h. jede Suche ist eine Momentaufnahme.

Ihre Sicherheit und ihre Gesundheit sind uns ein Anliegen.

Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und ordnungsgemäßer Entsorgung der betroffenen Geräte geht von den enthaltenen Stoffen keine Gefahr für die Gesundheit und die Umwelt aus, die Sicherheit für Sie und die gelagerten Lebensmittel ist gegeben. SVHC können nicht eingesetzt werden, wenn die Gefahr einer Migration in Lebensmittel besteht. Die SVHC sind meist entweder in unzugänglichen Bauteilen (z.B. in Elektroniken) enthalten oder in die Matrix von Kunststoffen fest eingebunden. Falls in Einzelfällen besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig werden sollten, würden Sie auf dieser Seite darüber informiert. Geräte können Sie mit Hilfe der Seriennummer oder der SKU suchen. Für Ersatzteile geben Sie bitte die neunstellige Ersatzteilnummer ein.

Zertifiziertes Umweltmanagementsystem

Wir verfolgen unter wirtschaftlich vertretbaren Aspekten einen ganzheitlichen Umweltschutzgedanken, der den gesamten Produktlebenszyklus einschließt: Die Entwicklung, die Produktion, die Verwendung und die spätere Entsorgung der Geräte. Zentrale Aspekte sind dabei das Energie- und Ressourcenmanagement, das Abfallmanagement und der Klimaschutz. Auf Basis der Unternehmenspolitik ist das Umweltmanagement durch das „integrierte Managementsystem“ geregelt und organisiert. An allen Fertigungsstandorten ist das Umweltmanagement nach der internationalen Norm ISO 14001 zertifiziert.

Die ISO 14001 legt einen Schwerpunkt auf die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung. Im Rahmen des Umweltmanagements sind Leitlinien für die wesentlichen umweltrelevanten Aspekte festgelegt. Die Überwachung und Steuerung der Umweltleistung erfolgt mittels einschlägigen umweltbezogenen Kennzahlen. Dieses Vorgehen erlaubt uns schnelle und wirksame Maßnahmen tiefgreifend umzusetzen und eine stetige Verbesserung der Umweltleistung zu erzielen.

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